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Speiseplan
Die Schüler erhalten bei Frau Riedemann das Formular
zur Anmeldung, um am Mittagstisch teilnehmen zu können. Wenn das
Formular von den Eltern unterschrieben und mit den Kontodaten
versehen wieder abgegeben wurde, kann der Schüler am Essen
teilnehmen. Die anfallenden Gebühren werden am Ende des Monats vom
angegebenen Konto abgebucht. Sollte ein angemeldeter Schüler nicht
am Mittagstisch teilnehmen wollen oder können (auch im
Krankheitsfalle), so muss er dies Herrn Dr. Bruns oder Frau
Riedemann bis 9:00 Uhr am Tag des Essens mitteilen, da Herrn Conens
(Essenslieferant) die genaue Anzahl der teilnehmenden Schüler zu
melden ist. Erfolgt keine Abmeldung, zählt dies als teilgenommen.
Sollte eine Abbuchung der anfallenden Gebühren nicht möglich sein,
entstehen der Schule jeweils 3 € Mahngebühren, die an die Eltern
weitergegeben werden.
Zuschuss für das Mittagessen
Im Dezember hat die
niedersächsische Landesregierung beschlossen, Kinder und Jugendliche
aus besonders einkommensschwachen Familien im Jahr 2008 finanziell
zu unterstützen.Das Land
Niedersachsen und der
Landkreis Emsland finanzieren jeweils
zur Hälfte diesen
Zuschuss zum
Mittagessen.
Konkret für
unsere Schüler/Innen bedeutet dies:
Anspruchsberechtigt sind
Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder
Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Bei einem
Preis von 2,50 Euro für ein
Mittagessen zahlen anspruchsberechtigte Schüler/innen dafür
nur
-
1,03 €, wenn
sie das 14. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben bzw.
-
1,37 € ab Vollendung des 14. Lebensjahres.
Anspruchsberechtigte melden
sich bitte bei Herrn Wilkens.
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