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In
Kooperation mit der Pestalozzischule Papenburg (Schule für Lernhilfe)
Vorwort
In
der Wissensgesellschaft ist der selbstverständliche und kompetente Umgang mit Internet und
Multimedia eine Voraussetzung für den Zugang zum Beruf und für die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben. Die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen, zur Kommunikation und
Kooperation sowie zur interkulturellen Verständigung gewinnt sowohl im Schulalltag als auch
im späteren Berufsleben zunehmend an Bedeutung. Über Multimedia und Internet stehen
innovative Werkzeuge, Methoden und Lernumgebungen zur Verfügung, um diese Qualifikationen zu
vermitteln. Voraussetzungen dafür sind jedoch die Beherrschung der Kulturtechniken wie Lesen,
Schreiben und Rechnen. Landesweit wird deutlich, dass gerade in diesen Bereichen erhebliche
Lernprobleme bereits in der Schulanfangsphase bis hin zu höheren Schulstufen bestehen. Ein frühzeitiges
Erkennen von Defiziten bei Schülerinnen und Schülern sowie die Entwicklung und Umsetzung
individueller Förderkonzepte und Förderpläne ist daher notwendig und unabdingbar. Das Förderkonzept
der Ludgerusschule Rhede dient der Umsetzung des Anspruches, die Fördermöglichkeiten ihrer
Schülerschaft vom Kindergarten und Schulkindergarten bis hin zur Klasse 10 zu optimieren.
Hierzu müssen alle zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden und Maßnahmen (auch Hilfen
von außen wie Ergotherapie, Sprachförderung, Einbindung der Ärzte vor Ort, Kompetenzen von
Sonderschullehrkräften und Sozialpädagogen der Erziehungshilfe etc.) gebündelt werden. In
den letzten beiden Schuljahren ist verstärkt durch die Teilnahme von Lehrkräften an
Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Förderunterricht“ und der Kooperation mit der
Pestalozzischule Papenburg (Schule für Lernhilfe) das nachfolgende Förderkonzept aus der
Praxis heraus entwickelt und in weiten Teilen zunächst vordergründig im vorschulischen
Bereich und der Grundstufe umgesetzt worden. Eine Ausweitung auf den Hauptschulbereich ist
angestrebt.
I. Fördern und Fordern
Jedes Kind in der Grundschule hat
einen Anspruch auf eine angemessene Förderung und Forderung. Eine Förderung ist immer dann
notwendig, wenn die Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten eines Kindes beeinträchtigt
sind und hieraus schulische Probleme resultieren. Auf der Grundlage der individuellen
Lernproblematik müssen spezifische, kontinuierliche und umfassende individuelle Hilfen in
verschiedensten Organisationsformen gegeben werden. Förderunterricht setzt voraus, dass
bereits frühzeitig Erkenntnisse über den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler
gewonnen werden. Auffällige Beobachtungen müssen in Gesprächen mit den speziell für
Diagnostik und Förderung zuständigen Lehrkräften genauer analysiert werden. In diesem
Zusammenhang ist die enge Kooperation mit dem Kindergarten vor allem im Hinblick auf die
Schuleingangsdiagnostik bedeutsam. Sowohl im vorschulischen als auch im schulischen Bereich
erstreckt sich die inhaltliche Arbeit des Förderkonzeptes hauptsächlich auf die Bereiche
Diagnostik, präventive Fördermaßnahmen, langfristige Fördermodelle.
II.
Kooperation Kindergarten - Grundschule
Die Ludgerusschule Rhede pflegt
seit Jahren einen regen Informationsaustausch mit den Kindergärten St. Nikolaus und
Westeresch der Einheitsgemeinde Rhede/Ems. Folgende Bausteine prägen den kollegialen
Austausch über die Arbeit in den beiden Bildungsbereichen Kindergarten und Grundschule:
a)
Gemeinsamer Informationsabend für die Eltern der Schulneulinge zum Thema „Schulfähigkeit“
durch den Schulleiter, die Leiterin des Schulkindergartens und die Klassenlehrerinnen der
Klasse 1.
b)
Einholen von Einzelinformationen über jeden einzuschulenden Schüler durch den
Schulleiter.
c)
Jährliches Treffen der Erzieherinnen und Klassenlehrerinnen der Klassen 1 und 2 zu
einem Gespräch über aktuelle Themen der täglichen Arbeit, u.a. Ergebnisse der PISA Studie
bzgl. früherer Sprachförderung.
d)
Auf Anfrage der Kindergärten frühzeitige Diagnostik anhand von vorschulischen
standardisierten Testverfahren (Bielefelder Screening, Mannheimer Schuleingangsdiagnostikum, Göppinger
sprachfreier Schuleignungstest, K-ABC Kaufman Assessment Battery for Children etc.) und
informellen Lernproben durch Grundschullehrer und Sonderschullehrer, um eine eventuell
bestehende mangelnde Schulfähigkeit zu erkennen und daraus resultierend Fördernotwendigkeiten
zu erarbeiten.
e)
Einmal jährlich Organisation eines „Pädagogischen Abends“ für die Eltern des
Kindergartens und der Grundschule im Forum der Ludgerusschule Rhede zu verschiedenen Themen
wie „Konsequenz in der Erziehung“ oder „Sind ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom) und
Hyperaktivität Krankheiten unserer Kinder oder unserer Zeit?“ mit Referenten von Universitäten
oder externen lokalen Bildungseinrichtungen wie der Psychologischen Beratungsstelle in
Papenburg oder der Johannesburg Surwold etc.
f)
Beratungsgespräche der Sonderschullehrkraft und Grundschullehrkraft über die
Ergebnisse der Diagnostik und präventive Fördermaßnahmen entwicklungsbeeinträchtigter
Kinder im Vorschulalter mit den Erzieherinnen der Kindergärten.
Die bestehende Kooperation
zwischen Grundschule und Kindergarten hat in den letzten Jahren das Vorhaben, das Förderangebot
für Vorschulkinder zu erweitern, verstärkt unterstützt. Es wurde vom Kindergarten St.
Nikolaus ein Förderkonzept (s. Anhang 1) erarbeitet, um die seelische, geistige und körperliche
Entwicklung der Kinder positiv zu unterstützen. Im Rahmen von Projektwochen
(„Felix-Woche“) erhalten schulpflichtige Kinder ein ganzheitlichen Förderprogramm,
welches sich vordergründig auf die Bereiche der auditiven, visuellen, taktil-kinästhetischen
und taktilen Wahrnehmung und der Grob- und Feinmotorik erstreckt. Die bestehende Kooperation
zwischen Grundschule und Kindergarten ist eine wichtige Voraussetzung für eine positive
Entwicklungsbegleitung der Kinder. Das erweiterte Angebot im Rahmen des Förderkonzepts bietet
die Grundlage für eine weitere schulische Förderung. (vgl. Anhang 1: Förderkonzept
Kindergarten St. Nikolaus, Dezember 2002).
(Zum aktuellen Zeitpunkt besteht
von Seiten des Kindergartens bei vier Kindergartenkindern der Bedarf einer umfassenden
Diagnostik und Beratung der Erzieherinnen und Eltern durch eine Grundschul- und/oder
Sonderschullehrkraft, der im Stundenplan nicht erfasst werden kann, sondern flexibel je nach
Bedarf im Kindergarten abgedeckt wird.)
III. Kooperation Sonderschule
– Grundschule
Die Kooperation zwischen der
Schule für Lernhilfe (Pestalozzischule Papenburg) und der Ludgerusschule Rhede wird
schwerpunktmäßig durch folgende zwei Schwerpunkte bestimmt:
-
Zusammenarbeit zwischen Grundschule und
Sonderschule (Erl. D. MK v. 17.2.1987; hier Einsatz von Sonderschullehrern in der
Grundschule)
-
Kooperation einer Grundschullehrerin und
Sonderschullehrerin in einer Integrationsklasse
Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Sonderschule
Ziel der Zusammenarbeit
zwischen Grundschule und Sonderschule ist es laut Erlass, die Förderung von Grundschulkindern
zu optimieren, um jeden Schüler seinen individuellen Voraussetzungen entsprechend bestmöglich
zu fördern. Die Zusammenarbeit verbessert die Möglichkeiten, Lernschwächen und Beeinträchtigungen
im Verhaltensbereich bei Schülern rechtzeitig zu erkennen, ihnen zu begegnen und behinderten
und von Behinderung bedrohten Schülern zu helfen, damit möglichst viele von ihnen mit Erfolg
am Unterricht der Grundschule teilnehmen können. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können,
nimmt die Sonderschullehrerin schwerpunktmäßig folgende Aufgaben wahr:
a.
Sonderpädagogische Diagnostik
b.
Sonderpädagogische Fördermaßnahmen
c.
Beratung von Eltern und Grundschullehrern
Sonderpädagogische Diagnostik
Die Sonderschullehrerin
unterstützt durch diagnostische Maßnahmen das frühzeitige Erkennen von Entwicklungs- und
Lernbeeinträchtigungen
-
bei Vorschulkindern des Kindergartens,
-
bei Kindern des Schulkindergartens,
-
sowie Schülerinnen und Schülern der Schuleingangsphase / des Grundschulbereiches.
Die Sonderschullehrerin
berät bei Einschulungsentscheidungen in Einzelfällen
-
durch die Feststellung besonders auffälliger Defizite im kognitiven und sozialen
Bereich,
-
Darlegung sonderpädagogischer Einwirkungsmöglichkeiten mit Vorschlag des
bestgeeignetesten Lernortes.
Die Sonderschullehrerin
gibt sonderpädagogische Hilfen zur Erlangung der Schulfähigkeit durch
-
das Erkennen schulisch bedeutsamer Entwicklungsverzögerungen,
-
das Angebot entwicklungsgerechter spezifischer Lernhilfen und Überprüfung ihrer
Wirksamkeit,
-
die Empfehlung weitergehender außerschulischer Fördermaßnahmen.
Die Diagnostik dient der
Beschreibung des Ist-Zustandes. Daraus leiten sich Maßnahmen ab, die
1.
sich auf Integration richten,
2.
sich auf die Förderung richten und
3.
Schullaufbahnentscheidungen betreffen.
Neben
standardisierten Testverfahren (vgl. Schaubild) werden informelle Lernproben und Beobachtungen
durchgeführt. Die Testergebnisse werden mit den Erzieherinnen des Kindergartens, den
Grundschullehrern und Eltern besprochen und Empfehlungen für eine weitere Förderung bzw.
eines individuelle Förderplanes sowohl im schulischen Bereich als auch im Elternhaus gegeben.
Eine enge Koordinierung der Förderung zwischen Elternhaus und Schule bzw. Kindergarten und
therapeutischen Angeboten unterstützt durch die Sonderschullehrkraft trägt erheblich zur
Verbesserung des Fördererfolgs bei.
Sonderpädagogische Fördermaßnahmen
Im Rahmen des Förderkonzeptes
werden sonderpädagogische Fördermaßnahmen durchgeführt mit dem Ziel, Lernstörungen des
Schülers zu verringern, die psychische Stabilität zu erhalten bzw. wiederherzustellen und
die Lernfähigkeit so zu verbessern, dass eine Ausgliederung aus der Gruppe durch eine
Sonderbeschulung vermieden werden kann. Die Fördermaßnahmen werden im Rahmen der inneren
Differenzierung im Klassenverband oder durch äußere Differenzierung als Einzel- bzw.
Kleingruppenförderung durchgeführt. Wenn die Förderung nicht dazu führt, dass ein Kind dem
Bildungsgang der Grundschule folgen kann, macht die Sonderschullehrkraft Vorschläge für
weiterführende Fördermaßnahmen an einem anderen Lernort, gegebenenfalls der Sonderschule
und begleitet das Überweisungsverfahren.
Beratung von Eltern und Grundschullehrern
Die Förderung eines entwicklungs-
und lernbeeinträchtigten Kindes geschieht in der Regel in einem langandauernden Prozess mit
vielen „Höhen und Tiefen“ sowohl auf Seiten der Eltern, der Schülerinnen und der Schüler
als auch der Erzieherinnen und Lehrpersonen. Das Erlernen des Schulstoffs nach Lehrplan setzt
alle Beteiligten erfahrungsgemäß erheblich unter Druck, wobei der Raum für einen
individuellen Lehrplan eng gesteckt ist. Unsicherheit, Mutlosigkeit und personelle sowie
organisatorische Grenzen des Machbaren bestimmen den Schulalltag und das Lernen im Elternhaus.
Die Sonderschullehrkraft agiert hier als Bindeglied zwischen Eltern, vorschulischen und
schulischen Bereichen und der Schule für Lernhilfe, indem sie als Ansprechpartnerin allen zur
Verfügung steht. Droht trotz einer intensiven Förderung die Beschulung des Kindes in einer
Sonderschule ist die Beratung und Betreuung der Grundschullehrer und Eltern durch die
Sonderschullehrkraft von Vorteil. Die Inanspruchnahme der Kompetenzen der Sonderschullehrkraft
kann dem Grundschullehrer bei der Beantwortung vieler Fragen helfen (Meldung zur Überprüfung
auf sonderpädagogischen Förderbedarf – ja/nein? Wie reagieren Eltern? etc.). Die von
Erzieherinnen und Grundschullehrern beobachteten Lern- und Leistungsbeeinträchtigungen werden
im Elterngespräch durch die von der Sonderschullehrkraft erstellte Diagnostik fundiert, was
eine sachlichen Diskussion, vor allem bei persönlichen Missstimmungen oder Schuldzuweisungen
(„Die Lehrer haben was gegen mein Kind?“, „Wer nicht mitkommt hat Pech gehabt!“ oder
„Die Eltern kümmern sich nicht genug!“) unterstützt.
Folgendes Schaubild der Pestalozzischule Papenburg dient in
Beratungsgesprächen zur Veranschaulichung des komplexen Diagnose- und Förderprozesses:
Zeitpunkt
Förderelement
Diagnoseelement
Kindergarten Schulkindergarten
|
Küspert u.a. „Hören, Lauschen, Lernen.“ Göttingen
1999
|
Schuleingangsphase:
Grundschule
Schule für Lernhilfe
|
Bielefelder
Screening zur Früherkennung von Lese- und Recht-schreibschwierigkeiten
Schuleingangstest; K-ABC
|
Breuer/Weuffen
Differenzierungsprobe; Bielefelder Screening; Schuleingangstests;
K-ABC
|
Ab Klasse 1
Grundschule
Schule für Lernhilfe
|
Marx, U. u.a. « Lesenlernen mit Hand und Fuß »
, Horneburg 1998
Dummer-Smoch „Kieler Lese- und Rechtschreibaufbau“
Breuer/Weuffen „Lernschwierigkeiten am Schulanfang“, Weinheim 1993
|
Ab Klasse
3 Grundschule und
Ab Mittelstufe der Schule für Lernhilfe
|
Carola Reuter-Liehr:
„Lautgetreue Rechtschreibförderung“ Bochum 1992 Alfons-Förderprogramm
|
Warnke: Ordnungs-schwellentrainer „Brain-Boy“
|
Küspert u.a. „Hören, Lauschen, Lernen.“ Göttingen
1999
|
Schuleingangsphase:
Grundschule
Schule für Lernhilfe
|
Bielefelder
Screening zur Früherkennung von Lese- und Recht-schreibschwierigkeiten
Schuleingangstest; K-ABC
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Breuer/Weuffen
Differenzierungsprobe; Bielefelder Screening; Schuleingangstests;
K-ABC
|
Ab Klasse 1
Grundschule
Schule für Lernhilfe
|
Marx, U. u.a. « Lesenlernen mit Hand und Fuß »
, Horneburg 1998
Dummer-Smoch „Kieler Lese- und Rechtschreibaufbau“
Breuer/Weuffen „Lernschwierigkeiten am Schulanfang“, Weinheim 1993
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Ab Klasse
3 Grundschule und
Ab Mittelstufe der Schule für Lernhilfe
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Carola Reuter-Liehr:
„Lautgetreue Rechtschreibförderung“ Bochum 1992 Alfons-Förderprogramm
|
Warnke: Ordnungs-schwellentrainer „Brain-Boy“
|
Kooperation Grundschule
– Sonderschule durch die Einrichtungen einer Integrationsklasse
Nach § 23 Abs. 5 NSchG können
allgemeinbildende Schulen in den Jahrgängen 1 bis 10 Integrationsklassen einrichten. Die
Bereitschaft zur integrativen Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
ist grundlegender Bestandteil des Schulkonzeptes. Das Antragsverfahren von Seiten der
Grundschule regelt der Grundschulleiter in Zusammenarbeit mit der Grundschullehrerin, die sich
zur Führung einer Integrationsklasse bereit erklärt. Seit dem Schuljahr 2001/2002 wird eine
Schülerin mit einer geistigen Behinderung in einer Integrationsklasse beschult.
Die Entscheidung der Eltern, ihr
Kind in einer Integrationsklasse beschulen zu lassen, muss im vorschulischen Rahmen getroffen
werden. Im Rahmen der Kooperation Grundschule – Kindergarten beraten die
Sonderschullehrkraft und die Grundschulehrkraft die Eltern und Erzieherinnen frühzeitig, um
das Antragsverfahren rechtzeitig in die Wege zu leiten. Die Sonderschullehrkraft
erstellt frühestmöglich das Beratungsgutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs.
Wenn eine Integrationsklasse
eingerichtet ist, sind bereits vor Schulbeginn von der Grundschullehrkraft und der
Sonderschullehrkraft vielfältige organisatorische und schulische Planungen durchzuführen.
Regelmäßig stattfindende Teamgespräche während des laufenden Schuljahres sind notwendig,
um die Aufgabenbereiche beider Lehrkräfte aufeinander abzustimmen (z.B. Klärung über den
Einsatz der Lehrgänge in den Lernbereichen Lesen, Schreiben und Rechnen; Planung von
Unterricht im Rahmen der Einzelförderung und des Klassenunterrichts; regelmäßige
Elterngespräche etc.).
IV. Schulfähigkeit und
Lernvoraussetzungen
Die Beobachtung und Analysen von
Lernproblemen von Grundschülern der Ludgerusschule Rhede, die beim Erwerb der
Kulturtechniken, Lesen, Schreiben und Rechnen in den letzten Jahren aufgetreten sind, machen
deutlich, dass der Bereich der Wahrnehmung in den meisten Fällen erheblich beeinträchtigt
ist. Die Entwicklung der Fähigkeiten zur differenzierten Wahrnehmung ist
entwicklungspsychologisch im vorschulischen Lebensalter der Kinder angesiedelt – eine
effektive Förderung muss darum Defizite auch in dieser frühen Phase der individuellen
Lerngeschichte ausgleichen. Eine gezielte ganzheitliche Wahrnehmungsförderung sowohl im
vorschulischen als auch im Schuleingangsbereich ist notwendig, um zunächst die
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Erwerb der Kulturtechniken zu schaffen.
Die Überprüfung eines möglichen
Förderbedarfs erfolgt im Laufe des Schulkindergartenjahres und im Laufe der ersten Wochen des
Schuljahrgangs 1 durch
-
die Differenzierungsprobe nach Breuer/ Weuffen
-
das Bielefelder Screending
-
die diagnostischen Einschätzskalen nach Karlheinz Barth
-
den Göppinger Schuleignungstest (GSS)
-
K-ABC (Kaufman-Assessment Battery for Children).
Die Überprüfung wird auf
Vorschlag des Klassenlehrers und der Leiterin des Schulkindergartens durchgeführt. Zur Überprüfung
beauftragt der Schulleiter eine Grundschullehrkraft und die Sonderschullehrkraft. Die Förderung
erfolgt in Kleingruppen, wenn möglich in den Räumlichkeiten des SKGs. Eine allgemeine
Information in Bezug auf diese Fördermöglichkeiten erfolgt am ersten Elternabend der Klassen
1. Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder an dieser Fördermaßnahme teilnehmen, werden vom
Klassenlehrer nach Feststellung des Förderbedarfs gezielt informiert. Die Eltern sind vom
Klassenlehrer und vom Förderlehrer in die Fördermaßnahme einzubinden. Den Eltern ist vor
allem deutlich zu machen, dass das vordergründige Ziel die Vermeidung einer Sonderbeschulung
durch ein frühzeitiges Ausgleichen der bestehenden Defizite ist.
Die inhaltliche Förderung der
Kinder im Bereich der Wahrnehmung basiert auf Erkenntnissen von Breuer/Weuffen. Sie
unterscheiden fünf Bereiche von Sprachwahrnehmungsleistungen, welche die Grundlage für das
Sprechen-, Lesen- und Schreibenlernen bilden:
a)
Fähigkeit zur optisch-graphomotorischen Differenzierung
b)
Fähigkeit zur phonematisch-akustischen Ebene
c)
Fähigkeit zur kinästhetisch-artikulatorischen Diffrenenzierung
d)
Fähigkeit zur melodischen Differenzierung
e)
Fähigkeit zur rhythmischen Differenzierung
Die Erläuterungen zu den
Wahrnehmungsdefiziten und die praktischen Fördermöglichkeiten befinden sich im Anhang 2.
Im 2. Halbjahr des
Schulkindergartens wird zusätzlich zur Wahrnehmungsförderung nach Breuer/Weuffen das Würzburger
Trainingsprogramm „Hören, Lauschen, Lernen“ mit allen Kindern des Schulkindergarten
durchgeführt.
V.
Teufelskreis Lernstörungen
Eine Lern- und Leistungsstörung
wie die LRS oder Dyskalkulie baut sich nach Ansicht von Betz/Breuninger (Weinheim 1987) in
unterschiedlichen Stadien mit unterschiedlichen Merkmalen auf. Entscheidend ist, dass Lern-
und Leistungsdefizite auf den Schüler/die Schülerin selbst und auf seine/ihre Umwelt wirken,
wobei ein Teufelskreis entsteht, der ein erfolgreiches Lernen verhindert.
Betz/Breuninger gehen davon aus,
dass zu Beginn des Leselehrganges die individuelle Lernvoraussetzung das Erlesen von
Buchstaben erschwert. Ausgehend von einer temporalen, entwicklungsbedingten visuellen
Wahrnehmungsschwäche, die zum Schuleintritt mit sechs Jahren bei vielen Kindern noch
vorliegen kann, entwickeln Betz/Breuninger ein Strukturmodell der LRS. Die negative
Lernstruktur begründet den zeitlichen und logischen Zusammenhang zwischen dem Defizit beim
Lesen und Schreiben (erstes Stadium), den Verhaltensstörungen (zweites Stadium),
den Lern- und Arbeitsstörungen und der Versagensangst (drittes Stadium) und der
Misserfolgsmotivation (viertes Stadium).
-
Pädagogischer Teufelskreis
An einem Lernprozess sind äußere
Einflüsse und Dispositionen eines Schülers/einer Schülerin beteiligt. Entspricht ein
Lernergebnis nicht den Erwartungen, so ist in der Regel die Art der Vermittlung für diesen
Schüler unpassend, oder es liegen gravierende Teilleistungsstörungen vor. Der Schüler/ die
Schülerin erlebt die Situation als überfordernd. Es ist denkbar, dass diese Überforderung
sowie die Enttäuschungen der Eltern und auch der Lehrkräfte sich auf das Selbstwertgefühl
des Kindes negativ auswirken kann. Die besorgten Eltern versuchen, auf das Kind Einfluss zu
nehmen, kontrollieren die Hausaufgaben, reagieren mit vermehrten Nöten und konzentrieren ihre
Wahrnehmung nur auf das vermeintliche Defizit des Kindes. Eltern und Lehrer suchen Erklärungen
für das Versagen. Der Schüler/die Schülerin entwickelt eine Misserfolgserwartung. Das
Misstrauen der Umwelt verhindert eine angstfreie Lern- und Leistungsbereitschaft des Kindes.
-
Sozialer Teufelskreis
Enttäuschungen über schlechte
Leistungen wirken sich auf den betroffenen Schüler/die betroffene Schülerin negativ aus.
Mitschülerinnen und Mitschüler registrieren offensichtlich die Lernschwäche eines Kindes,
was durchaus zu Sticheleien führen kann. Abfällige Bewerkungen, Überfürsorge, gutgemeinte
Kritik und Ratschläge etc. können dazu führen, dass sich der Schüler/die Schülerin zusätzlich
zum Leistungsversagen abgewertet fühlt und zu kompensieren beginnt. Nicht selten holen sich
Kinder die fehlende Anerkennung als Klassenclown oder Anführer. Die Reaktionen des Kindes können
provozierend-aggressiv oder gehemmt-weinerlich sein. Verweigerung, Ablehnung und Rückzug sind
häufig zu beobachten. Der soziale Teufelskreis führt zu Konflikten und hat seinen Ursprung
in Konflikten. Inkonsequentes Handeln schaukelt den Teufelskreis weiter hoch. Wenn das Verständnis
für die Zusammenhänge fehlt, erfolgen neue andersartige Repressionen.
-
Innerpsychischer Teufelskreis
Die Kränkungen und das Gefühl
der Blamage sind in diesem Teufelskreis die vorherrschenden Emotionen, die zu weiterem
Leistungsversagen führen. Erklärungen, die das Versagen des Schülers/der Schülerin mit dem
Etikett „unintelligent“ versehen, wirken belastend und häufig außerordentlich
stigmatisierend. Die meisten Erklärungen wirken lernhemmend, führen zu Vermeidung und
Desinteresse. Durch die zunehmende Demotivierung häufen sich Lernlücken an, die zunehmend
als bedrohlich erlebt werden. Ab einem bestimmten Zeitpunkt tritt eine massive Leistungsstörung
auf. Angst-Stress-Blockierung hindert den Schüler/die Schülerin häufig daran, selbst das zu
zeigen, was er/sie gut kann. Die Leistungen sinken so ab, dass eine Generalisierung auf alle Fächer
droht. Schüler und Schülerinnen, denen das droht, können kein positiven Selbstbild mehr
aufbauen. Im Endstadium chronifiziert die Misserfolgserwartung diesen Kreislauf und kann zu
einer überdauernden Persönlichkeitsveränderung führen. Der Schüler entwirft ein
Selbstbild eines Versagers. Dieses Selbstbild bestimmt und motiviert sein Handeln.
Vor dem Hintergrund dieser
Erkenntnisse sind folgende Leitlinien für die Praxis mit den zu fördernden Kindern im
Kontext Elternhaus - Schule wichtiger Bestandteil dieses Förderkonzeptes:
-
Die inhaltliche schulische Förderung muss nach einem ganzheitlichen Ansatz erfolgen.
Eine Konzentration auf die Stärken des Schülers/der Schülerin, um Schwächen zu
kompensieren, ist zentraler Ansatzpunkt der Förderung.
-
Wenn ein Schüler/eine Schülerin bereits auf der sozialen Ebene reagiert und
lernhemmende Attribuierungen für sein Verhalten ausbildet, besteht die Gefahr, dass Fördermaßnahmen
vom Kind als Regression erlebt und abgelehnt werden. Der Aufbau einer stabilen Beziehung zum
Schüler/zur Schülerin muss dieses Missverständnis beseitigen, nur dann ist eine Förderung
wirksam.
-
Es muss möglichst früh an den Ursachen der Leistungs- und Teilleistungsstörungen
angesetzt werden. In einem späteren Stadium ist nur eine intellektuelle Überformung defizitären
Lernverhaltens möglich.
-
Die Schaffung regelmäßiger, kleinerer, realistischerer Erfolgserlebnisse zur
Steigerung des Selbstwertgefühls und der Leistungsmotivation sind oberstes Gebot.
-
Regelmäßige Elterngespräche sind notwendig, um das Vorgehen im Elternhaus und der
Schule zu koordinieren.
-
Die inhaltliche Arbeit erfolgt nach dem Prinzip der kleinen Schritte: kurzfristig
erreichbare Teilziele setzen, Ermutigung, Lob, Begleitung.
-
Lösung von Angst-Stress-Blockierungen durch konkrete Hilfen bei Leistungsversagen
durch Zutrauen, Geduld und Gelassenheit.
-
Misserfolge sollen in den Hindergrund gestellt werden, indem Positives statt Negatives
hervorgehoben wird.
-
Bei depressiven Verstimmungen, gesteigerter Stresssymptomatik oder Außenseiterrollen müssen
gegebenenfalls außerschulische Beratungsstellen (schulpsychologische Beratung,
psychologisches Beratungszentrum, Kinder- und Jugendpsychiatrie) hinzugezogen werden.
VI. Dokumentation der Lernvoraussetzungen und der
Lernentwicklung und Erstellung individueller Förderpläne
Neben
der Diagnostik eines Förderbedarfs und der Durchführung einer gezielten Förderung ist eine
detaillierte Dokumentation der Lernvoraussetzungen und Lernentwicklung notwendig, um auch den
Erfolg der Fördermaßnahmen erfassen zu können. Als geeignetes Instrumentarium bietet sich
der „Individuelle Entwicklungsplan (I – E – P)“ nach Eggert, v.Orlikowski und Weber an
(siehe Anhang 3). Der Entwicklungsplan versteht sich als ein Versuch, Prinzipien einer
individuellen Diagnostik bei Kindern mit besonderem Förderbedarf in der allgemeinen Schule
umzusetzen. Der I – E – P enthält diagnostische Elemente aus verschiedenen Bereichen
schulbedeutsamer Faktoren der kindlichen Entwicklung und Persönlichkeit und ist in erster
Linie für die Erfassung des besonderen Förderbedarfs von Kindern aus ersten Klassen gedacht.
VII. Förderbereiche und
organisatorischer Rahmen
Im Vordergrund aller Fördermaßnahmen
steht die Differenzierung im gemeinsamen Klassenunterricht. Der Klassenlehrer wird
dabei durch Formen des Teamteaching unterstützt. Für diese Fördermaßnahmen stehen den
Klassen 1 und 2 insgesamt 3 Stunden pro Woche zur Verfügung.
Neben diesen Formen der
verstärkten Binnendifferenzierung können aber auch klassen- und jahrgangsübergreifende
Gruppen für ein differenziertes Angebot eingerichtet werden. Diese außerunterrichtliche Förderung
kann notwendig werden, wenn Defizite im Klassenunterricht nicht behoben werden können. Zu
diesen außerunterrichtlichen, klassenübergreifenden Fördermaßnahmen gehören:
-
Wahrnehmungsförderung für Schüler mit Defiziten in
der optisch – graphomotorischen, akustisch – phonematischen, kineästhetisch –
artikulatorischen, rhythmischen oder melodischen Wahrnehmung. (s. Kapitel III)
-
Förderunterricht zu definierten Defiziten in den
Lehrgängen Lesen, Schreiben, Rechnen.
Die Lehrer, die in den Klassen 1
die Lehrgänge Lesen, Schreiben, Rechnen unterrichten, entscheiden gemeinsam mit dem zuständigen
Förderlehrer über die Einbindung einzelner Schüler in die zur Verfügung gestellten klassenübergreifenden
Förderstunden und entwickeln für jeden Schüler ein individuelles Förderkonzept. Diese Förderstunden
finden im Anschluss an den regulären Unterricht (5.Stunde) statt.
Im einzelnen sollte bei der
Einrichtung des Förderunterrichts beachtet werden:
-
Der zeitliche Umfang des Förderunterrichts muss sich an der Belastbarkeit der Schüler
orientieren; manchmal bringen 2 x 20 Minuten in der Woche mehr als 1 x 45 Minuten.
-
Die Beschränkung auf einen Schwerpunkt vermeidet eine Überforderung der Schüler.
-
Kurzfristiger Förderunterricht ist als unmittelbare Hilfe bei punktuell auftretenden
Lernschwierigkeiten einzusetzen, z.B. nach längerer Krankheit.
-
Längerfristiger Förderunterricht dient der Entwicklung und dem Training grundlegender
Fähigkeiten sowie dem Abbau spezifischer Lernrückstände und Teilleistungsschwächen vor
allem im Bereich der Lehrgänge.
-
Förderunterricht für ausgesiedelte oder ausländische
Schüler, die die deutsche Sprache lernen oder ihre Kenntnisse verbessern müssen.
Die Integration von Kindern, die
Deutsch als Zweitsprache lernen, ist sowohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe I
eine bedeutsame Notwendigkeit. Kinder aus verschiedensten Ländern und Kulturkreisen müssen
auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache vorbereitet werden, um möglichst schnell dem
Regelunterricht der jeweiligen Schulstufe folgen zu können. Steigende Klassenfrequenzen
und unterschiedliche schulische Vorerfahrungen der Kinder erschweren die Förderung ausländischer
Kinder im Klassenverband, so dass zusätzliche Förderangebote außerunterrichtlich notwendig
sind.
Als Fördermaterial werden die Bände
„Deutsch für Kinder anderer Muttersprache“ (DELTO-Verlag Münster) eingesetzt. Folgende
Schwerpunkte bilden die Grundlage der Förderung:
-
Erlernen von Wörtern und Begriffen durch Bilder, Sachverhalte und Darstellungen
-
Erlernen von Nomen und Verben aus dem Grundwortschatz
-
Erweiterung der aktiven Sprache durch Wortkarten, Memorykarten etc. in Bildsituationen
der täglichen Lebenswelt (Wohnung, Schule, Freizeit usw.)
-
Bildgestützte Versprachlichung von Alltagssituationen und Erlebnissen
-
Sportförderunterricht für Schüler mit motorischen
Defiziten.
Der Sportförderunterricht richtet
sich grundsätzlich an Schüler mit motorischen Defiziten. Eine Umsetzung der nachfolgenden
Planungen ist angestrebt.
Der Ablauf sollte schrittweise
erfolgen:
-
In den ersten Schulwochen wird durch die Sportlehrerin oder den Sportlehrer eine mögliche
motorische Entwicklungsbeeinträchtigung diagnostiziert und Fördernotwendigkeiten entwickelt.
-
Eine allgemeine Information über die Möglichkeit des Förderunterrichts erfolgt am 1.
Elternabend der Klassen 1.
-
Eine gezielte Information der Erziehungsberechtigten, die am Förderunterricht
teilnehmen erfolgt durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer nach Feststellung des Förderbedarfs
schriftlich. Die Teilnahme am Sportförderunterricht ist freiwillig.
-
Die Förderung kann in Jahrgangsgruppen in der 5. und 6. Stunde durchgeführt werden.
Die Bedeutung der Motorik für die
gesamte kindliche Persönlichkeitsentwicklung macht es erforderlich, dass das Zusatzangebot
Sportförderunterricht ein fester Bestandteil eines jeden Förderkonzeptes darstellt. Die
Aufgaben und Ziele des Sportförderunterrichts ergeben sich zwangsläufig aus den
Leistungsschwächen der Schüler im regulären Sportunterricht und dem Fachunterricht,
in dem ebenfalls Probleme in der Ganzkörperwahrnehmung sowie der Grob- und Feinmotorik
erkennbar sind. Als Ursachen für körperliche Entwicklungsrückstände sind Bewegungsmangel,
Wahrnehmungsschwächen, Haltungsschwächen, koordinative und konditionelle Mängel und Störungen
im affektiven Bereich erkennbar, woraus sich die Förderangebote für den Sportförderunterricht
ableiten. In speziellen Fällen ist eine enge Kooperation mit den Fachkompetenzen ambulanter
Angebote wie Krankengymnastik, Psychomotorik und Ergotherapie förderlich.
VIII. Stundenverteilungsplan des Förderunterrichts im
Schulkindergarten und in den Klassen 1 und 2 nach den Herbstferien 2002
IX. Anhang
Anhang
1: Förderkonzept
des katholischen Kindergartens St. Nikolaus
Anhang
2: Erläuterungen
zu Wahrnehmungsdefiziten und einer möglichen Förderung
Anhang
3:
Individueller Entwicklungsplan I – E – P nach Eggert, v. Orlikowski, Weber
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