Ludgerusschule Rhede (Ems)

 

 

 

 

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In Kooperation mit der Pestalozzischule Papenburg (Schule für Lernhilfe)

Vorwort

 In der Wissensgesellschaft ist der selbstverständliche und kompetente Umgang mit Internet und Multimedia eine Voraussetzung für den Zugang zum Beruf und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen, zur Kommunikation und Kooperation sowie zur interkulturellen Verständigung gewinnt sowohl im Schulalltag als auch im späteren Berufsleben zunehmend an Bedeutung. Über Multimedia und Internet stehen innovative Werkzeuge, Methoden und Lernumgebungen zur Verfügung, um diese Qualifikationen zu vermitteln. Voraussetzungen dafür sind jedoch die Beherrschung der Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Landesweit wird deutlich, dass gerade in diesen Bereichen erhebliche Lernprobleme bereits in der Schulanfangsphase bis hin zu höheren Schulstufen bestehen. Ein frühzeitiges Erkennen von Defiziten bei Schülerinnen und Schülern sowie die Entwicklung und Umsetzung individueller Förderkonzepte und Förderpläne ist daher notwendig und unabdingbar. Das Förderkonzept der Ludgerusschule Rhede dient der Umsetzung des Anspruches, die Fördermöglichkeiten ihrer Schülerschaft vom Kindergarten und Schulkindergarten bis hin zur Klasse 10 zu optimieren. Hierzu müssen alle zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden und Maßnahmen (auch Hilfen von außen wie Ergotherapie, Sprachförderung, Einbindung der Ärzte vor Ort, Kompetenzen von Sonderschullehrkräften und Sozialpädagogen der Erziehungshilfe etc.) gebündelt werden. In den letzten beiden Schuljahren ist verstärkt durch die Teilnahme von Lehrkräften an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Förderunterricht“ und der Kooperation mit der Pestalozzischule Papenburg (Schule für Lernhilfe) das nachfolgende Förderkonzept aus der Praxis heraus entwickelt und in weiten Teilen zunächst vordergründig im vorschulischen Bereich und der Grundstufe umgesetzt worden. Eine Ausweitung auf den Hauptschulbereich ist angestrebt.

I. Fördern und Fordern

Jedes Kind in der Grundschule hat einen Anspruch auf eine angemessene Förderung und Forderung. Eine Förderung ist immer dann notwendig, wenn die Entwicklungs-,  Lern- und Bildungsmöglichkeiten eines Kindes beeinträchtigt sind und hieraus schulische Probleme resultieren. Auf der Grundlage der individuellen Lernproblematik müssen spezifische, kontinuierliche und umfassende individuelle Hilfen in verschiedensten Organisationsformen gegeben werden. Förderunterricht setzt voraus, dass bereits frühzeitig Erkenntnisse über den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler gewonnen werden. Auffällige Beobachtungen müssen in Gesprächen mit den speziell für Diagnostik und Förderung zuständigen Lehrkräften genauer analysiert werden. In diesem Zusammenhang ist die enge Kooperation mit dem Kindergarten vor allem im Hinblick auf die Schuleingangsdiagnostik bedeutsam. Sowohl im vorschulischen als auch im schulischen Bereich erstreckt sich die inhaltliche Arbeit des Förderkonzeptes hauptsächlich auf die Bereiche Diagnostik, präventive Fördermaßnahmen, langfristige Fördermodelle.

II. Kooperation Kindergarten - Grundschule

Die Ludgerusschule Rhede pflegt seit Jahren einen regen Informationsaustausch mit den Kindergärten St. Nikolaus und Westeresch der Einheitsgemeinde Rhede/Ems. Folgende Bausteine prägen den kollegialen Austausch über die Arbeit in den beiden Bildungsbereichen Kindergarten und Grundschule: 

a)      Gemeinsamer Informationsabend für die Eltern der Schulneulinge zum Thema „Schulfähigkeit“ durch den Schulleiter, die Leiterin des Schulkindergartens und die Klassenlehrerinnen der Klasse 1.

b)      Einholen von Einzelinformationen über jeden einzuschulenden Schüler durch den Schulleiter.

c)      Jährliches Treffen der Erzieherinnen und Klassenlehrerinnen der Klassen 1 und 2 zu einem Gespräch über aktuelle Themen der täglichen Arbeit, u.a. Ergebnisse der PISA Studie bzgl. früherer Sprachförderung.

d)      Auf Anfrage der Kindergärten frühzeitige Diagnostik anhand von vorschulischen standardisierten Testverfahren (Bielefelder Screening, Mannheimer Schuleingangsdiagnostikum, Göppinger sprachfreier Schuleignungstest, K-ABC Kaufman Assessment Battery for Children etc.) und informellen Lernproben durch Grundschullehrer  und Sonderschullehrer, um eine eventuell bestehende mangelnde Schulfähigkeit zu erkennen und daraus resultierend Fördernotwendigkeiten zu erarbeiten.

e)      Einmal jährlich Organisation eines „Pädagogischen Abends“ für die Eltern des Kindergartens und der Grundschule im Forum der Ludgerusschule Rhede zu verschiedenen Themen wie „Konsequenz in der Erziehung“ oder „Sind ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom) und Hyperaktivität Krankheiten unserer Kinder oder unserer Zeit?“ mit Referenten von Universitäten oder externen lokalen Bildungseinrichtungen wie der Psychologischen Beratungsstelle in Papenburg oder der Johannesburg Surwold etc.

f)        Beratungsgespräche der Sonderschullehrkraft und Grundschullehrkraft über die Ergebnisse der Diagnostik und präventive Fördermaßnahmen entwicklungsbeeinträchtigter Kinder im Vorschulalter mit den Erzieherinnen der Kindergärten.

Die bestehende Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten hat in den letzten Jahren das Vorhaben, das Förderangebot für Vorschulkinder zu erweitern, verstärkt unterstützt. Es wurde vom Kindergarten St. Nikolaus ein Förderkonzept (s. Anhang 1) erarbeitet, um die seelische, geistige und körperliche Entwicklung der Kinder positiv zu unterstützen. Im Rahmen von Projektwochen („Felix-Woche“) erhalten schulpflichtige Kinder ein ganzheitlichen Förderprogramm, welches sich vordergründig auf die Bereiche der auditiven, visuellen, taktil-kinästhetischen und taktilen Wahrnehmung und der Grob- und Feinmotorik erstreckt. Die bestehende Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten ist eine wichtige Voraussetzung für eine positive Entwicklungsbegleitung der Kinder. Das erweiterte Angebot im Rahmen des Förderkonzepts bietet die Grundlage für eine weitere schulische Förderung. (vgl. Anhang 1: Förderkonzept Kindergarten St. Nikolaus, Dezember 2002).

(Zum aktuellen Zeitpunkt besteht von Seiten des Kindergartens bei vier Kindergartenkindern der Bedarf einer umfassenden Diagnostik und Beratung der Erzieherinnen und Eltern durch eine Grundschul- und/oder Sonderschullehrkraft, der im Stundenplan nicht erfasst werden kann, sondern flexibel je nach Bedarf im Kindergarten abgedeckt wird.)

III. Kooperation Sonderschule – Grundschule

Die Kooperation zwischen der Schule für Lernhilfe (Pestalozzischule Papenburg) und der Ludgerusschule Rhede wird schwerpunktmäßig durch folgende zwei Schwerpunkte bestimmt:

  1. Zusammenarbeit zwischen  Grundschule und Sonderschule (Erl. D. MK v. 17.2.1987; hier Einsatz von Sonderschullehrern in der Grundschule)

  2. Kooperation einer Grundschullehrerin und Sonderschullehrerin in einer Integrationsklasse

Zusammenarbeit zwischen  Grundschule und Sonderschule

Ziel der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Sonderschule ist es laut Erlass, die Förderung von Grundschulkindern zu optimieren, um jeden Schüler seinen individuellen Voraussetzungen entsprechend bestmöglich zu fördern. Die Zusammenarbeit verbessert die Möglichkeiten, Lernschwächen und Beeinträchtigungen im Verhaltensbereich bei Schülern rechtzeitig zu erkennen, ihnen zu begegnen und behinderten und von Behinderung bedrohten Schülern zu helfen, damit möglichst viele von ihnen mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen können. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, nimmt die Sonderschullehrerin schwerpunktmäßig folgende Aufgaben wahr:

a.       Sonderpädagogische Diagnostik

b.      Sonderpädagogische Fördermaßnahmen

c.       Beratung von Eltern und Grundschullehrern

Sonderpädagogische Diagnostik

Die Sonderschullehrerin unterstützt durch diagnostische Maßnahmen das frühzeitige Erkennen von Entwicklungs- und Lernbeeinträchtigungen

-         bei Vorschulkindern des Kindergartens,

-         bei Kindern des Schulkindergartens,

-         sowie Schülerinnen und Schülern der Schuleingangsphase / des Grundschulbereiches.

Die Sonderschullehrerin berät bei Einschulungsentscheidungen in Einzelfällen

-         durch die Feststellung besonders auffälliger Defizite im kognitiven und sozialen Bereich,

-         Darlegung sonderpädagogischer Einwirkungsmöglichkeiten mit Vorschlag des bestgeeignetesten Lernortes.

Die Sonderschullehrerin gibt sonderpädagogische Hilfen zur Erlangung der Schulfähigkeit durch

-         das Erkennen schulisch bedeutsamer Entwicklungsverzögerungen,

-         das Angebot entwicklungsgerechter spezifischer Lernhilfen und Überprüfung ihrer Wirksamkeit,

-         die Empfehlung weitergehender außerschulischer Fördermaßnahmen. 

Die Diagnostik dient der Beschreibung des Ist-Zustandes. Daraus leiten sich Maßnahmen ab, die

1.      sich auf Integration richten,

2.      sich auf die Förderung richten und

3.      Schullaufbahnentscheidungen betreffen.

Neben standardisierten Testverfahren (vgl. Schaubild) werden informelle Lernproben und Beobachtungen durchgeführt. Die Testergebnisse werden mit den Erzieherinnen des Kindergartens, den Grundschullehrern und Eltern besprochen und Empfehlungen für eine weitere Förderung bzw. eines individuelle Förderplanes sowohl im schulischen Bereich als auch im Elternhaus gegeben. Eine enge Koordinierung der Förderung zwischen Elternhaus und Schule bzw. Kindergarten und therapeutischen Angeboten unterstützt durch die Sonderschullehrkraft trägt erheblich zur Verbesserung des Fördererfolgs bei.  

Sonderpädagogische Fördermaßnahmen

Im Rahmen des Förderkonzeptes werden sonderpädagogische Fördermaßnahmen durchgeführt mit dem Ziel, Lernstörungen des Schülers zu verringern, die psychische Stabilität zu erhalten bzw. wiederherzustellen und die Lernfähigkeit so zu verbessern, dass eine Ausgliederung aus der Gruppe durch eine Sonderbeschulung vermieden werden kann. Die Fördermaßnahmen werden im Rahmen der inneren Differenzierung im Klassenverband oder durch äußere Differenzierung als Einzel- bzw. Kleingruppenförderung durchgeführt. Wenn die Förderung nicht dazu führt, dass ein Kind dem Bildungsgang der Grundschule folgen kann, macht die Sonderschullehrkraft Vorschläge für weiterführende Fördermaßnahmen an einem anderen Lernort, gegebenenfalls der Sonderschule und begleitet das Überweisungsverfahren.

Beratung von Eltern und Grundschullehrern

Die Förderung eines entwicklungs- und lernbeeinträchtigten Kindes geschieht in der Regel in einem langandauernden Prozess mit vielen „Höhen und Tiefen“ sowohl auf Seiten der Eltern, der Schülerinnen und der Schüler als auch der Erzieherinnen und Lehrpersonen. Das Erlernen des Schulstoffs nach Lehrplan setzt alle Beteiligten erfahrungsgemäß erheblich unter Druck, wobei der Raum für einen individuellen Lehrplan eng gesteckt ist. Unsicherheit, Mutlosigkeit und personelle sowie organisatorische Grenzen des Machbaren bestimmen den Schulalltag und das Lernen im Elternhaus. Die Sonderschullehrkraft agiert hier als Bindeglied zwischen Eltern, vorschulischen und schulischen Bereichen und der Schule für Lernhilfe, indem sie als Ansprechpartnerin allen zur Verfügung steht. Droht trotz einer intensiven Förderung die Beschulung des Kindes in einer Sonderschule  ist die Beratung und Betreuung der Grundschullehrer und Eltern durch die Sonderschullehrkraft von Vorteil. Die Inanspruchnahme der Kompetenzen der Sonderschullehrkraft kann dem Grundschullehrer bei der Beantwortung vieler Fragen helfen (Meldung zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf – ja/nein? Wie reagieren Eltern? etc.). Die von Erzieherinnen und Grundschullehrern beobachteten Lern- und Leistungsbeeinträchtigungen werden im Elterngespräch durch die von der Sonderschullehrkraft erstellte Diagnostik fundiert, was eine sachlichen Diskussion, vor allem bei persönlichen Missstimmungen oder Schuldzuweisungen („Die Lehrer haben was gegen mein Kind?“, „Wer nicht mitkommt hat Pech gehabt!“ oder „Die Eltern kümmern sich nicht genug!“) unterstützt.

Folgendes Schaubild der Pestalozzischule Papenburg dient in Beratungsgesprächen zur Veranschaulichung des komplexen Diagnose- und Förderprozesses:

Zeitpunkt                                     Förderelement                               Diagnoseelement

Kindergarten Schulkindergarten

Küspert u.a. „Hören, Lauschen, Lernen.“ Göttingen 1999

Schuleingangsphase: Grundschule             Schule für Lernhilfe

Bielefelder Screening zur Früherkennung von Lese- und Recht-schreibschwierigkeiten Schuleingangstest;   K-ABC

Breuer/Weuffen Differenzierungsprobe; Bielefelder Screening; Schuleingangstests;        K-ABC

Ab Klasse 1 Grundschule      Schule für  Lernhilfe

Marx, U. u.a. « Lesenlernen mit Hand und Fuß » , Horneburg 1998                                                                        Dummer-Smoch „Kieler Lese- und Rechtschreibaufbau“  Breuer/Weuffen „Lernschwierigkeiten am Schulanfang“, Weinheim 1993

Ab Klasse 3 Grundschule   und   Ab Mittelstufe der Schule für Lernhilfe

Carola Reuter-Liehr: „Lautgetreue Rechtschreibförderung“ Bochum 1992 Alfons-Förderprogramm

Warnke: Ordnungs-schwellentrainer „Brain-Boy“

 

Küspert u.a. „Hören, Lauschen, Lernen.“ Göttingen 1999

Schuleingangsphase: Grundschule             Schule für Lernhilfe

Bielefelder Screening zur Früherkennung von Lese- und Recht-schreibschwierigkeiten Schuleingangstest;   K-ABC

 

Breuer/Weuffen Differenzierungsprobe; Bielefelder Screening; Schuleingangstests;        K-ABC

Ab Klasse 1 Grundschule      Schule für  Lernhilfe

Marx, U. u.a. « Lesenlernen mit Hand und Fuß » , Horneburg 1998                                                                        Dummer-Smoch „Kieler Lese- und Rechtschreibaufbau“  Breuer/Weuffen „Lernschwierigkeiten am Schulanfang“, Weinheim 1993

Ab Klasse 3 Grundschule   und   Ab Mittelstufe der Schule für Lernhilfe

Carola Reuter-Liehr: „Lautgetreue Rechtschreibförderung“ Bochum 1992 Alfons-Förderprogramm

Warnke: Ordnungs-schwellentrainer „Brain-Boy“

 Kooperation Grundschule – Sonderschule durch die Einrichtungen einer Integrationsklasse

Nach § 23 Abs. 5 NSchG können allgemeinbildende Schulen in den Jahrgängen 1 bis 10 Integrationsklassen einrichten. Die Bereitschaft zur integrativen Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist grundlegender Bestandteil des Schulkonzeptes. Das Antragsverfahren von Seiten der Grundschule regelt der Grundschulleiter in Zusammenarbeit mit der Grundschullehrerin, die sich zur Führung einer Integrationsklasse bereit erklärt. Seit dem Schuljahr 2001/2002 wird eine Schülerin mit einer geistigen Behinderung in einer Integrationsklasse beschult.

Die Entscheidung der Eltern, ihr Kind in einer Integrationsklasse beschulen zu lassen, muss im vorschulischen Rahmen getroffen werden. Im Rahmen der Kooperation Grundschule – Kindergarten beraten die Sonderschullehrkraft und die Grundschulehrkraft die Eltern und Erzieherinnen frühzeitig, um das Antragsverfahren rechtzeitig in die Wege zu leiten. Die Sonderschullehrkraft erstellt frühestmöglich das Beratungsgutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Wenn eine Integrationsklasse eingerichtet ist, sind bereits vor Schulbeginn von der Grundschullehrkraft und der Sonderschullehrkraft vielfältige organisatorische und schulische Planungen durchzuführen. Regelmäßig stattfindende Teamgespräche während des laufenden Schuljahres sind notwendig, um die Aufgabenbereiche beider Lehrkräfte aufeinander abzustimmen (z.B. Klärung über den Einsatz der Lehrgänge in den Lernbereichen Lesen, Schreiben und Rechnen; Planung von Unterricht im Rahmen der Einzelförderung und des Klassenunterrichts; regelmäßige Elterngespräche etc.).

IV. Schulfähigkeit und Lernvoraussetzungen

Die Beobachtung und Analysen von Lernproblemen von Grundschülern der Ludgerusschule Rhede, die beim Erwerb der Kulturtechniken, Lesen, Schreiben und Rechnen in den letzten Jahren aufgetreten sind, machen deutlich, dass der Bereich der Wahrnehmung in den meisten Fällen erheblich beeinträchtigt ist. Die Entwicklung der Fähigkeiten zur differenzierten Wahrnehmung ist entwicklungspsychologisch im vorschulischen Lebensalter der Kinder angesiedelt – eine effektive Förderung muss darum Defizite auch in dieser frühen Phase der individuellen Lerngeschichte ausgleichen. Eine gezielte ganzheitliche Wahrnehmungsförderung sowohl im vorschulischen als auch im Schuleingangsbereich  ist notwendig, um zunächst die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Erwerb der Kulturtechniken zu schaffen.

Die Überprüfung eines möglichen Förderbedarfs erfolgt im Laufe des Schulkindergartenjahres und im Laufe der ersten Wochen des Schuljahrgangs 1 durch

-         die Differenzierungsprobe nach Breuer/ Weuffen

-         das Bielefelder Screending

-         die diagnostischen Einschätzskalen nach Karlheinz Barth

-         den Göppinger Schuleignungstest (GSS)

-         K-ABC (Kaufman-Assessment Battery for Children).

Die Überprüfung wird auf Vorschlag des Klassenlehrers und der Leiterin des Schulkindergartens durchgeführt. Zur Überprüfung beauftragt der Schulleiter eine Grundschullehrkraft und die Sonderschullehrkraft. Die Förderung erfolgt in Kleingruppen, wenn möglich in den Räumlichkeiten des SKGs. Eine allgemeine Information in Bezug auf diese Fördermöglichkeiten erfolgt am ersten Elternabend der Klassen 1. Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder an dieser Fördermaßnahme teilnehmen, werden vom Klassenlehrer nach Feststellung des Förderbedarfs gezielt informiert. Die Eltern sind vom Klassenlehrer und vom Förderlehrer in die Fördermaßnahme einzubinden. Den Eltern ist vor allem deutlich zu machen, dass das vordergründige Ziel die Vermeidung einer Sonderbeschulung durch ein frühzeitiges Ausgleichen der bestehenden Defizite ist.

Die inhaltliche Förderung der Kinder im Bereich der Wahrnehmung basiert auf Erkenntnissen von Breuer/Weuffen. Sie unterscheiden fünf Bereiche von Sprachwahrnehmungsleistungen, welche die Grundlage für das Sprechen-, Lesen- und Schreibenlernen bilden:

a)      Fähigkeit zur optisch-graphomotorischen Differenzierung

b)      Fähigkeit zur phonematisch-akustischen Ebene

c)      Fähigkeit zur kinästhetisch-artikulatorischen Diffrenenzierung

d)      Fähigkeit zur melodischen Differenzierung

e)      Fähigkeit zur rhythmischen Differenzierung

Die Erläuterungen zu den Wahrnehmungsdefiziten und die praktischen Fördermöglichkeiten befinden sich im Anhang 2.

Im 2. Halbjahr des Schulkindergartens wird zusätzlich zur Wahrnehmungsförderung nach Breuer/Weuffen das Würzburger Trainingsprogramm „Hören, Lauschen, Lernen“ mit allen Kindern des Schulkindergarten durchgeführt.

V. Teufelskreis Lernstörungen

Eine Lern- und Leistungsstörung wie die LRS oder Dyskalkulie baut sich nach Ansicht von Betz/Breuninger (Weinheim 1987) in unterschiedlichen Stadien mit unterschiedlichen Merkmalen auf. Entscheidend ist, dass Lern- und Leistungsdefizite auf den Schüler/die Schülerin selbst und auf seine/ihre Umwelt wirken, wobei ein Teufelskreis entsteht, der ein erfolgreiches Lernen verhindert.  

Betz/Breuninger gehen davon aus, dass zu Beginn des Leselehrganges die individuelle Lernvoraussetzung das Erlesen von Buchstaben erschwert. Ausgehend von einer temporalen, entwicklungsbedingten visuellen Wahrnehmungsschwäche, die zum Schuleintritt mit sechs Jahren bei vielen Kindern noch vorliegen kann, entwickeln Betz/Breuninger ein Strukturmodell der LRS. Die negative Lernstruktur begründet den zeitlichen und logischen Zusammenhang zwischen dem Defizit beim Lesen und Schreiben (erstes Stadium), den Verhaltensstörungen (zweites Stadium), den Lern- und Arbeitsstörungen und der Versagensangst (drittes Stadium) und der Misserfolgsmotivation (viertes Stadium). 

  1. Pädagogischer Teufelskreis

An einem Lernprozess sind äußere Einflüsse und Dispositionen eines Schülers/einer Schülerin beteiligt. Entspricht ein Lernergebnis nicht den Erwartungen, so ist in der Regel die Art der Vermittlung für diesen Schüler unpassend, oder es liegen gravierende Teilleistungsstörungen vor. Der Schüler/ die Schülerin erlebt die Situation als überfordernd. Es ist denkbar, dass diese Überforderung sowie die Enttäuschungen der Eltern und auch der Lehrkräfte sich auf das Selbstwertgefühl des Kindes negativ auswirken kann. Die besorgten Eltern versuchen, auf das Kind Einfluss zu nehmen, kontrollieren die Hausaufgaben, reagieren mit vermehrten Nöten und konzentrieren ihre Wahrnehmung nur auf das vermeintliche Defizit des Kindes. Eltern und Lehrer suchen Erklärungen für das Versagen. Der Schüler/die Schülerin entwickelt eine Misserfolgserwartung. Das Misstrauen der Umwelt verhindert eine angstfreie Lern- und Leistungsbereitschaft des Kindes.

  1. Sozialer Teufelskreis

Enttäuschungen über schlechte Leistungen wirken sich auf den betroffenen Schüler/die betroffene Schülerin negativ aus. Mitschülerinnen und Mitschüler registrieren offensichtlich die Lernschwäche eines Kindes, was durchaus zu Sticheleien führen kann. Abfällige Bewerkungen, Überfürsorge, gutgemeinte Kritik und Ratschläge etc. können dazu führen, dass sich der Schüler/die Schülerin zusätzlich zum Leistungsversagen abgewertet fühlt und zu kompensieren beginnt. Nicht selten holen sich Kinder die fehlende Anerkennung als Klassenclown oder Anführer. Die Reaktionen des Kindes können provozierend-aggressiv oder gehemmt-weinerlich sein. Verweigerung, Ablehnung und Rückzug sind häufig zu beobachten. Der soziale Teufelskreis führt zu Konflikten und hat seinen Ursprung in Konflikten. Inkonsequentes Handeln schaukelt den Teufelskreis weiter hoch. Wenn das Verständnis für die Zusammenhänge fehlt, erfolgen neue andersartige Repressionen.

  1. Innerpsychischer Teufelskreis

Die Kränkungen und das Gefühl der Blamage sind in diesem Teufelskreis die vorherrschenden Emotionen, die zu weiterem Leistungsversagen führen. Erklärungen, die das Versagen des Schülers/der Schülerin mit dem Etikett „unintelligent“ versehen, wirken belastend und häufig außerordentlich stigmatisierend. Die meisten Erklärungen wirken lernhemmend, führen zu Vermeidung und Desinteresse. Durch die zunehmende Demotivierung häufen sich Lernlücken an, die zunehmend als bedrohlich erlebt werden. Ab einem bestimmten Zeitpunkt tritt eine massive Leistungsstörung auf. Angst-Stress-Blockierung hindert den Schüler/die Schülerin häufig daran, selbst das zu zeigen, was er/sie gut kann. Die Leistungen sinken so ab, dass eine Generalisierung auf alle Fächer droht. Schüler und Schülerinnen, denen das droht, können kein positiven Selbstbild mehr aufbauen. Im Endstadium chronifiziert die Misserfolgserwartung diesen Kreislauf und kann zu einer überdauernden Persönlichkeitsveränderung führen. Der Schüler entwirft ein Selbstbild eines Versagers. Dieses Selbstbild bestimmt und motiviert sein Handeln.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse sind folgende Leitlinien für die Praxis mit den zu fördernden Kindern im Kontext Elternhaus - Schule wichtiger Bestandteil dieses Förderkonzeptes:

-         Die inhaltliche schulische Förderung muss nach einem ganzheitlichen Ansatz erfolgen. Eine Konzentration auf die Stärken des Schülers/der Schülerin, um Schwächen zu kompensieren, ist zentraler Ansatzpunkt der Förderung.

-         Wenn ein Schüler/eine Schülerin bereits auf der sozialen Ebene reagiert und lernhemmende Attribuierungen für sein Verhalten ausbildet, besteht die Gefahr, dass Fördermaßnahmen vom Kind als Regression erlebt und abgelehnt werden. Der Aufbau einer stabilen Beziehung zum Schüler/zur Schülerin muss dieses Missverständnis beseitigen, nur dann ist eine Förderung wirksam.

-         Es muss möglichst früh an den Ursachen der Leistungs- und Teilleistungsstörungen angesetzt werden. In einem späteren Stadium ist nur eine intellektuelle Überformung defizitären Lernverhaltens möglich.

-         Die Schaffung regelmäßiger, kleinerer, realistischerer Erfolgserlebnisse zur Steigerung des Selbstwertgefühls und der Leistungsmotivation sind oberstes Gebot.

-         Regelmäßige Elterngespräche sind notwendig, um das Vorgehen im Elternhaus und der Schule zu koordinieren.

-         Die inhaltliche Arbeit erfolgt nach dem Prinzip der kleinen Schritte: kurzfristig erreichbare Teilziele setzen, Ermutigung, Lob, Begleitung.

-         Lösung von Angst-Stress-Blockierungen durch konkrete Hilfen bei Leistungsversagen durch Zutrauen, Geduld und Gelassenheit.

-         Misserfolge sollen in den Hindergrund gestellt werden, indem Positives statt Negatives hervorgehoben wird.

-         Bei depressiven Verstimmungen, gesteigerter Stresssymptomatik oder Außenseiterrollen müssen gegebenenfalls außerschulische Beratungsstellen (schulpsychologische Beratung, psychologisches Beratungszentrum, Kinder- und Jugendpsychiatrie) hinzugezogen werden.

VI. Dokumentation der Lernvoraussetzungen und der Lernentwicklung und Erstellung individueller Förderpläne

Neben der Diagnostik eines Förderbedarfs und der Durchführung einer gezielten Förderung ist eine detaillierte Dokumentation der Lernvoraussetzungen und Lernentwicklung notwendig, um auch den Erfolg der Fördermaßnahmen erfassen zu können. Als geeignetes Instrumentarium bietet sich der „Individuelle Entwicklungsplan (I – E – P)“ nach Eggert, v.Orlikowski und Weber an (siehe Anhang 3). Der Entwicklungsplan versteht sich als ein Versuch, Prinzipien einer individuellen Diagnostik bei Kindern mit besonderem Förderbedarf in der allgemeinen Schule umzusetzen. Der I – E – P enthält diagnostische Elemente aus verschiedenen Bereichen schulbedeutsamer Faktoren der kindlichen Entwicklung und Persönlichkeit und ist in erster Linie für die Erfassung des besonderen Förderbedarfs von Kindern aus ersten Klassen gedacht.

VII. Förderbereiche und organisatorischer Rahmen

Im Vordergrund aller Fördermaßnahmen steht die Differenzierung im gemeinsamen Klassenunterricht. Der Klassenlehrer wird dabei durch Formen des Teamteaching unterstützt. Für diese Fördermaßnahmen stehen den Klassen 1 und 2 insgesamt 3 Stunden pro Woche zur Verfügung.

 Neben diesen Formen der verstärkten Binnendifferenzierung können aber auch klassen- und jahrgangsübergreifende Gruppen für ein differenziertes Angebot eingerichtet werden. Diese außerunterrichtliche Förderung kann notwendig werden, wenn Defizite im Klassenunterricht nicht behoben werden können. Zu diesen außerunterrichtlichen, klassenübergreifenden Fördermaßnahmen gehören:

  1. Wahrnehmungsförderung für Schüler mit Defiziten in der optisch – graphomotorischen, akustisch – phonematischen, kineästhetisch – artikulatorischen, rhythmischen oder melodischen Wahrnehmung. (s. Kapitel III)

  1. Förderunterricht zu definierten Defiziten in den Lehrgängen Lesen, Schreiben, Rechnen.

Die Lehrer, die in den Klassen 1 die Lehrgänge Lesen, Schreiben, Rechnen unterrichten, entscheiden gemeinsam mit dem zuständigen Förderlehrer über die Einbindung einzelner Schüler in die zur Verfügung gestellten klassenübergreifenden Förderstunden und entwickeln für jeden Schüler ein individuelles Förderkonzept. Diese Förderstunden finden im Anschluss an den regulären Unterricht (5.Stunde) statt.

Im einzelnen sollte bei der Einrichtung des Förderunterrichts beachtet werden:

-         Der zeitliche Umfang des Förderunterrichts muss sich an der Belastbarkeit der Schüler orientieren; manchmal bringen 2 x 20 Minuten in der Woche mehr als 1 x 45 Minuten.

-         Die Beschränkung auf einen Schwerpunkt vermeidet eine Überforderung der Schüler.

-         Kurzfristiger Förderunterricht ist als unmittelbare Hilfe bei punktuell auftretenden Lernschwierigkeiten einzusetzen, z.B. nach längerer Krankheit.

-         Längerfristiger Förderunterricht dient der Entwicklung und dem Training grundlegender Fähigkeiten sowie dem Abbau spezifischer Lernrückstände und Teilleistungsschwächen vor allem im Bereich der Lehrgänge.

  1. Förderunterricht für ausgesiedelte oder ausländische Schüler, die die deutsche Sprache lernen oder ihre Kenntnisse verbessern müssen.

Die Integration von Kindern, die Deutsch als Zweitsprache lernen, ist sowohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe I eine bedeutsame Notwendigkeit. Kinder aus verschiedensten Ländern und Kulturkreisen müssen auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache vorbereitet werden, um möglichst schnell dem Regelunterricht der jeweiligen Schulstufe folgen zu können.  Steigende Klassenfrequenzen und unterschiedliche schulische Vorerfahrungen der Kinder erschweren die Förderung ausländischer Kinder im Klassenverband, so dass zusätzliche Förderangebote außerunterrichtlich notwendig sind.

Als Fördermaterial werden die Bände „Deutsch für Kinder anderer Muttersprache“ (DELTO-Verlag Münster) eingesetzt. Folgende Schwerpunkte bilden die Grundlage der Förderung:

-         Erlernen von Wörtern und Begriffen durch Bilder, Sachverhalte und Darstellungen

-         Erlernen von Nomen und Verben aus dem Grundwortschatz

-         Erweiterung der aktiven Sprache durch Wortkarten, Memorykarten etc. in Bildsituationen der täglichen Lebenswelt (Wohnung, Schule, Freizeit usw.)

-         Bildgestützte Versprachlichung von Alltagssituationen und Erlebnissen

  1. Sportförderunterricht für Schüler mit motorischen Defiziten.

Der Sportförderunterricht richtet sich grundsätzlich an Schüler mit motorischen Defiziten. Eine Umsetzung der nachfolgenden Planungen ist angestrebt.

Der Ablauf sollte schrittweise erfolgen:

-         In den ersten Schulwochen wird durch die Sportlehrerin oder den Sportlehrer eine mögliche motorische Entwicklungsbeeinträchtigung diagnostiziert und Fördernotwendigkeiten entwickelt.

-         Eine allgemeine Information über die Möglichkeit des Förderunterrichts erfolgt am 1. Elternabend der Klassen 1.

-         Eine gezielte Information der Erziehungsberechtigten, die am Förderunterricht teilnehmen erfolgt durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer nach Feststellung des Förderbedarfs schriftlich. Die Teilnahme am Sportförderunterricht ist freiwillig.

-         Die Förderung kann in Jahrgangsgruppen in der 5. und 6. Stunde durchgeführt werden.

Die Bedeutung der Motorik für die gesamte kindliche Persönlichkeitsentwicklung macht es erforderlich, dass das Zusatzangebot Sportförderunterricht ein fester Bestandteil eines jeden Förderkonzeptes darstellt. Die Aufgaben und Ziele des Sportförderunterrichts ergeben sich zwangsläufig aus den Leistungsschwächen der Schüler im regulären Sportunterricht und  dem Fachunterricht, in dem ebenfalls Probleme in der Ganzkörperwahrnehmung sowie der Grob- und Feinmotorik erkennbar sind. Als Ursachen für körperliche Entwicklungsrückstände sind Bewegungsmangel, Wahrnehmungsschwächen, Haltungsschwächen, koordinative und konditionelle Mängel und Störungen im affektiven Bereich erkennbar, woraus sich die Förderangebote für den Sportförderunterricht ableiten. In speziellen Fällen ist eine enge Kooperation mit den Fachkompetenzen ambulanter Angebote wie Krankengymnastik, Psychomotorik und Ergotherapie förderlich.

VIII. Stundenverteilungsplan des Förderunterrichts im Schulkindergarten und in den Klassen 1 und 2 nach den Herbstferien 2002

IX. Anhang

Anhang 1: Förderkonzept des katholischen Kindergartens St. Nikolaus

Anhang 2: Erläuterungen zu Wahrnehmungsdefiziten und einer möglichen Förderung

Anhang 3: Individueller Entwicklungsplan I – E – P nach Eggert, v. Orlikowski, Weber